AGB
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt online über die Webseite, telefonisch oder per E-Mail. Sie werden dem Eingang nach berücksichtigt. Die Bestätigung erfolgt erst nach Anmeldungseingang der Mindestteilnehmerzahl. Mit der Bestätigung erhalten Sie alle wichtigen Informationen.
Bezahlung
Einzelreisende: Bar oder über Twint zu bezahlen vor Tourenantritt an den Führer
Gruppen und Vereine: Mit der Bestätigung erhalten Sie eine Rechnung mit Einzahlungsschein. Bitte überweisen Sie den Betrag bis spätestens 5 Tage vor dem Anlass.
Unsere Leistungen
Im Preis inbegriffen sind sämtliche Führerkosten, Übernachtungen und bei Schneeschuhwanderungen die Schneeschuhe und Stöcke. Ohne speziellen Vermerk sind Reise- und Transportkosten, Proviant, Getränke, eventuelle Spesen und persönliches Ausrüstungsmaterial nicht inbegriffen.
Annullation / Rücktritt
Müssen Sie aus irgendwelchen Gründen auf die Teilnahme verzichten, bitten wir Sie um sofortige Benachrichtigung. Für Organisations- und Umtriebskosten verrechnen wir Ihnen
- Bis 30 Tage: gratis
- 20 bis 30 Tage vor dem Anlass: 20% der gesamten Kosten
- 20 bis 5 Tage vor dem Anlass: 70% der gesamten Kosten
- weniger als 5 Tage vor dem Anlass: gesamte Kosten
Kann die Tour oder der Anlass wegen nicht erreichen der Mindestteilnehmerzahl oder aus anderen Gründen (höhere Gewalt) nicht durchgeführt werden, wird der von Ihnen einbezahlte Betrag vollumfänglich zurückerstattet. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
Programmänderung
Unsere Touren und Anlässe werden nach Möglichkeit bei jeder Witterung durchgeführt. Es ist dem Führer überlassen Routenänderungen vorzunehmen oder das Gebiet zu wechseln.
Versicherung
Eine ausreichende Unfall- und Krankenversicherung ist Sache der Teilnehmer.
Haftung
Trotz qualifizierten Tourenführer ist die Gefahr in der Natur nie ganz auszuschliessen. Unsere Aufgabe ist es, das Risiko auf ein Minimum zu reduzieren. Darum erwarten wir eine respektvolle Haltung gegenüber Mensch und Natur. Der Gast nimmt auf eigenes Risiko teil.
Gerichte
Für alle Streitfälle, unabhängig von Schadenart und Nationalität, sind ausschliesslich Schweizer Gerichte zuständig. Gerichtsstand ist Luzern.